Kostenübernahme durch Krankenkassen

Logopädie ist als Heilmittel ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen (so denn im jeweiligen Wahltarif vereinbart) übernommen. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10% vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr in Höhe von € 10,-.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.

Was wir benötigen:

Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung), die Ihnen Ihr Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Internist, Kieferorthopäde oder Psychiater ausstellt. Privatpatienten benötigen ein Privatrezept.

Anschrift


Logopädische Praxis Ulrike Zschunke
Zum Bahnhof 38 
19053 Schwerin

Kontakt


Telefon: 0385 - 75 89 58 55
Mobil: 0173 - 63 34 33 6
E-Mail: ulrike.zschunke@yahoo.de

Geschäftszeiten


Montag - Freitag:
7.30 bis 17.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

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