Kostenübernahme durch Krankenkassen

Logopädie ist als Heilmittel ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen (so denn im jeweiligen Wahltarif vereinbart) übernommen. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10% vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr in Höhe von € 10,-.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit.

Was wir benötigen:

Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung), die Ihnen Ihre Hausarztpraxis oder eine fachärztliche bzw. kieferorthopädische Praxis (z. B. Neurologie, HNO-Heilkunde, Phoniatrie, Kinder- und Jugendmedizin, Innere Medizin oder Psychiatrie) ausstellt. Privat versicherte Patienten und Patientinnen benötigen ein Privatrezept.